Jugendräume
Die Gemeinde Reiskirchen hat insgesamt sieben kommunale Jugendräume, die durch die Jugendpflege betreut werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Modelle:
- Der Jugendraum wird von einem Jugendvorstand selbst verwaltet.
- Der Jugendvorstand wird jährlich in einer öffentlichen Vollversammlung von allen anwesenden Jugendlichen gewählt.
- Es finden in der Regel monatliche Vorstandssitzungen mit der Jugendpflege statt.
- Der Jugendvorstand und alle Besucher haben sich an die Satzung für den Betrieb aller Jugendräume der Gemeinde Reiskirchen zu halten.
- Der Jugendraum kann innerhalb der Benutzungszeiten von einem Jugendvorstandsmitglied geöffnet werden.
- Jugendliche, die nicht im Jugendvorstand sind, können sich für Öffnungszeiten an den Jugendvorstand wenden.
- Der Jugendraum hat betreute feste Öffnungszeiten.
- Die Betreuung wird von einer Betreuungskraft der Jugendpflege übernommen.
- Nach Absprache mit der Jugendpflege können auch Kinder unter 13 Jahren den Jugendraum besuchen.
- Die Regelungen der Satzung gelten eingeschränkt.
- Neben den festen betreuten Öffnungszeiten gibt es einen Jugendvorstand, der gemeinsam mit der Betreuung sich um den Jugendraum kümmert.
Ansprechpartner ist für alle drei Modelle die Jugendpflege Reiskirchen!